Die SchKG-Revision 2025 – was sich für Ihr Unternehmen geändert hat

SchKG-Revision 2025 – Auswirkungen auf Handwerk und Mittelstand in der Schweiz
Dirk Schmidt
Online seit dem 17.05.2026

Was die SchKG-Revision 2025 bedeutet – und warum sie jeden eingetragenen Betrieb betrifft

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in der Schweiz die revidierte Fassung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Was wie eine technische Gesetzesänderung wirkt, hat für jeden im Handelsregister eingetragenen Betrieb erhebliche Konsequenzen. Wer früher mit einem Pfändungsverlustschein operativ weiterwirtschaften konnte, steht heute deutlich schneller vor der Konkurseröffnung.

Die Revision wurde mit dem Ziel beschlossen, Missbrauch im Konkursrecht einzudämmen. In der Praxis trifft die neue Lage jedoch auch solide geführte Betriebe. Eine vorübergehende Liquiditätsdelle, eine verspätete Steuerzahlung, ein Streit mit der Ausgleichskasse – was früher mit einer Pfändung und Ratenzahlung gelöst werden konnte, führt heute mit derselben Geschwindigkeit zur Konkurseröffnung wie eine Forderung eines privaten Gläubigers.

Der Kern der Änderung – was juristisch weggefallen ist

Bis Ende 2024 wurden öffentlich-rechtliche Forderungen – also Steuern, AHV-Beiträge, Zollabgaben und vergleichbare Verbindlichkeiten gegenüber dem Staat – auf dem Weg der Pfändung eingefordert. Das Verfahren endete häufig mit einem Verlustschein, der die operative Tätigkeit eines Unternehmens kaum berührte. Der Betrieb lief weiter, die Schuld blieb dokumentiert.

Mit der Revision sind die Artikel 43 Ziff. 1 und 1bis SchKG ersatzlos gestrichen. Neu werden öffentlich-rechtliche Forderungen bei jedem im Handelsregister eingetragenen Schuldner auf Konkurs fortgesetzt (Art. 39 SchKG). Das bisherige Behördenprivileg, das den Staat auf den Weg der Spezialexekution verwies, entfällt vollständig.

Bis 31. Dezember 2024: Betreibung auf Pfändung nach Art. 43 Ziff. 1 SchKG (alt) – der Betrieb konnte operativ weitergeführt werden.


Ab 1. Januar 2025: Betreibung auf Konkurs nach Art. 39 SchKG (revidiert) – im Zweifel endet die operative Tätigkeit.

Drei Hebel, die jetzt über die Stabilität Ihres Betriebs entscheiden

1. Liquidität und Frühwarnung
Wer öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten – Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Zollabgaben – frühzeitig im Blick hat, gerät erst gar nicht in die Nähe einer Betreibung. Eine rollierende Liquiditätsplanung, die mindestens drei Monate vorausschaut, ist heute kein Luxus, sondern Pflicht.

2. Strukturen und Zuständigkeiten
In vielen Mittelstands- und Handwerksbetrieben sind die kaufmännischen Verantwortlichkeiten weniger klar geregelt als die operativen. Wer sorgt dafür, dass Steuern fristgerecht abgeführt werden? Wer prüft die AHV-Abrechnungen? Wer reagiert, wenn eine Mahnung eingeht? Klare Zuständigkeiten verhindern, dass eine Forderung übersehen wird, bis sie zur Betreibung wird.

3. Kommunikation mit den Behörden
Kantonale Steuerämter und Ausgleichskassen empfehlen ausdrücklich, bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig das Gespräch zu suchen. Ratenzahlungen und Stundungen sind nach wie vor möglich – aber nur, wenn man rechtzeitig handelt. Wer wartet, bis die Betreibung läuft, hat diese Spielräume bereits verloren.

Wie die Dirk Schmidt Unternehmensberatung konkret unterstützt

Die Dirk Schmidt Unternehmensberatung arbeitet mit Inhabern und Geschäftsführern im Mittelstand und Handwerk in der Schweiz daran, Strukturen, Zahlen und Liquidität so aufzustellen, dass eine solche Situation gar nicht erst entsteht.

Der Ablauf ist klar: Dirk Schmidt kommt zu Ihnen in den Betrieb, nimmt sich ein bis zwei Tage Zeit, schaut sich Strukturen, Daten, Fakten und Zahlen an und gibt eine fundierte Einschätzung über die nächsten Schritte. Daraus entsteht eine Roadmap, die zu Ihrem Betrieb passt – nicht zu einer Beratungsschablone. Bei der Optimierung von Strukturen, Zahlen und Liquidität bringt er seine jahrzehntelange Erfahrung in Sanierung, Strukturoptimierung und Unternehmensnachfolge ein.

«Wer die Zahlen seines Betriebs kennt, kennt auch die Spielräume. Und genau die machen den Unterschied zwischen Reagieren und Gestalten.» – Dirk Schmidt

FAQ – Häufige Fragen zur SchKG-Revision 2025

Gilt die neue Regelung für alle Unternehmen in der Schweiz?

Die Änderung betrifft alle im Handelsregister eingetragenen Schuldner. Einzelpersonen ohne Handelsregistereintrag sind weiterhin der Pfändung unterworfen. Für eingetragene Betriebe – ob GmbH, AG oder Einzelunternehmen mit Eintrag – gilt ab 1. Januar 2025 die Betreibung auf Konkurs auch für öffentlich-rechtliche Forderungen.

Was passiert, wenn ich eine Steuerforderung nicht fristgerecht bezahlen kann?

Wichtig ist, nicht abzuwarten. Kantonale Steuerämter und Ausgleichskassen sind in der Regel gesprächsbereit, solange noch keine Betreibung läuft. Ratenzahlungen und Stundungen sind möglich – aber nur auf Anfrage und vor dem formellen Betreibungsschritt. Wer zu spät reagiert, verliert diese Spielräume.

Wie kann ich meinen Betrieb konkret auf die neue Rechtslage vorbereiten?

Drei Bereiche sind entscheidend: eine rollierende Liquiditätsplanung mit mindestens drei Monaten Vorschau, klare interne Zuständigkeiten für alle Zahlungsverpflichtungen gegenüber Behörden, und ein frühzeitiger Dialog mit Steueramt und Ausgleichskasse bei absehbaren Engpässen. Eine externe Beratung hilft, Schwachstellen zu erkennen, bevor sie zu einem Problem werden.

Arbeitet die Dirk Schmidt Unternehmensberatung auch mit Betrieben zusammen, die bereits eine Betreibung laufen haben?

Ja. Auch wenn eine Betreibung bereits eingeleitet wurde, gibt es in vielen Fällen noch Handlungsspielraum. Entscheidend ist, sofort zu handeln und die Optionen realistisch zu bewerten. Dirk Schmidt analysiert die Situation direkt vor Ort und zeigt auf, welche Schritte jetzt möglich und sinnvoll sind.

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